Charta der Pflanzenrechte
Artikel 1
Die Erde ist die gemeinsame Heimat allen Lebens. Die Macht gehört allen Lebewesen.
Artikel 2
Die Nation der Pflanzen garantiert die unveräußerlichen Rechte der natürlichen Gemeinschaften und erkennt sie als Gesellschaften an, die auf den Beziehungen zwischen Organismen basieren, aus denen sie sich zusammensetzen.
Artikel 3
Die Nation der Pflanzen erkennt die tierischen Hierachien mit ihren Kommandozentren und konzentrierten Funktionen nicht an, sondern unterstützt dezentrale Pflanzendemokratien mit verteilten Funktionen.
Artikel 4
Die Nation der Pfkanzen respektiert die universellen Rechte aller gegenwärtigen und zukünftigen Lebewesen.
Artikel 5
Die Nation der Pflanzen garantiert das Recht auf sauberes Wasser, sauberen Boden und saubere Luft.
Artikel 6
Der Verbrauch nicht regenerierbarer Ressourcen auf Kosten kommender Generationen von Lebewesen ist untersagt.
Artikel 7
Die Nation der Pflanzen hat keine Grenzen. Jedes Lebewesen ist frei, ohne Einschränkungen zu reisen, zu leben und sich zu bewegen.
Artikel 8
Die Nation der Pflanzen unterstützt die gegeneitige Hilfe natürlicher Gemeinschaften von Lebewesen und erkennt sie als Mittel des Zusammenlebens und des Fortschritts an.
aus: Stefano Mancuso, Die Pflanzen und ihre Rechte | Haben Pflanzen Rechte?