Ein Brief an Kristine Tornquist
Liebe Kristine,
wenn Du die Leitlinie lesen wirst, dann wird Dir – abgesehen vielleicht von manchen Fachausdrücken – wahrscheinlich alles sehr klar erscheinen. Doch so einfach ist es nicht. Das beginnt bei der Diagnose “inkurabel” bzw. “infauste Prognose”, vor allem bei schweren postoperativen Komplikationen, wo der eine Arzt den Patienten bereits aufgegeben hat und ein anderer ihn durch intensivste Maßnahmen oder eine erneute Operation vielleicht doch durchbringt.
Noch viel schwieriger ist die Beurteilung aus der Sicht der Angehörigen. Die häufige Klage über die unmenschliche Lebensverlängerung von Schwerkranken auf Intensivstationen, welche ohne Bewusstsein an zahlreiche Schläuche, künstliche Beatmung und grausige Überwachungsgeräte angeschlossen sind, bezieht sich auf die klassische Situation nach sehr großen Operationen oder Unfällen oder bei schwerem Organversagen als Folge von Infektionen, Bauchfellentzündung usw., welche bei der Mehrzahl der Patienten, die ohne diese aufwendigen Maßnahmen der modernen Intensivmedizin früher unweigerlich gestorben wären, zum Überleben und je nach Grundkrankheit zu Heilung und zu einem guten Weiterleben führt.
Wenn aber all diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind und ein solcher Patient nicht durchkommt, dann wird gerne der Vorwurf unnötiger Quälerei und sinnloser Lebensverlängerung - scheinbar zu Recht - erhoben. Ein Problem ist auch, was geschehen soll, wenn z.B. bei einem bewusstlosen Patienten durch neurologische Untersuchungen eine eindeutig infauste Prognose gestellt wurde (z.B. Irreversibler Hirntod), der Patient bzw. seine Organfunktionen durch künstliche Beatmung und Ernährung (Infusionen) aber noch längerfristig am Leben erhalten werden kann. Ich habe öfters erlebt, dass in ähnlichen Situationen die Intensivmediziner schwere innere Widerstände zu überwinden hatten, die (Beatmungs-) Maschine auszuschalten.
Noch viel schwieriger kann es für Angehörige sein, den Tod bei einem Menschen, dessen Herz schlägt und der gewisse neurologische Reflexe erhalten hat, zu akzeptieren. Wenn andererseits kein irreversibler Hirntod vorliegt, ist es für den Arzt ethisch sehr problematisch, eine Beatmung einzustellen, während die Verwandten auf ein Ende des unwürdigen Zustandes drängen mögen. Hier stehen wir vor der Forderung, dass der Mensch das Recht haben sollte “in Würde zu sterben”. Und das führt schließlich zur Forderung, dass der Mensch auch das Recht haben sollte, seinem Leben selbst ein Ende zu bereiten. All das sind nicht nur ethische Fragen, sondern auch Rechtsfragen.
Ich habe diese kurze und unvollstöändige Erläuterung zur ohne Zweifel sehr wichtigen “Leitlinie” geschrieben, um Dir klar zu machen, dass es nicht nur immer wieder große menschliche Konflikte im Zusammenhang mit menschlichem Tod geben kann, sondern dass diese durch die Möglichkeiten der modernen Medizin in vielfältiger Weise noch stark zugenommen haben. Hier sind Ethik und Rechtssprechung ebenso gefordert wie auch immer wieder Verstehen und Einsicht in das Vergehen und Werden in der Natur.
03.04.2013, Prim. Univ. Prof. Dr. Hans Jörg Böhmig
1972 wurde von Univ.-Prof. Dr. Hans-Jörg Böhmig in Wien die erste Lebertransplantation Österreichs durchgeführt. Bis Ende 2003 waren es schließlich 1882. Hans-Jörg Böhmig ist am 28. März 2023 in Linz verstorben.